ALLGEMEINE Baechler BUSINESS
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

LEISTUNGEN

Wir verpflichten uns zur Durchführung der Reinigung in Übereinstimmung mit den professionellen Methoden, indem wir die uns anvertrauten Artikel mit grösster Sorgfalt behandeln und dabei die Umwelt respektieren.

HAFTUNG

  1. Das Textilpflegeunternehmen wird von jeder Haftung entbunden, es sei denn, es liegt ein Fall von schwerwiegender Fahrlässigkeit vor. Unsere Haftung kann einzig dann geltend gemacht werden, wenn der zu reinigende Artikel dem auf dem Pflegeetikett empfohlenen Reinigungsverfahren standhält. Bei Fehlen eines solchen Etiketts lehnen wir jede Haftung ab.
  2. Trotz einer einfachen fachmännischen Kontrolle, die anlässlich der Übernahme der Artikel durchgeführt wird, können wir nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die auf nicht erkennbare Merkmale oder nicht nachweisebare Fehler zurückgehen wie: unzureichende Widerstandsfähigkeit des Gewebes oder Nähte, schlechte Haltbarkeit der Farben oder Motive, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel vorhergehende Fehler, Beschädigung der Knöpfe, Schlaufen, Reißverschlüsse, Schultereinlagen etc. oder sofern das Pflegeetikett unsachgemäß ist. Eine Haftung für das Eingehen oder die Veränderung der Farbe wird unter Berücksichtigung der herkömmlichen Toleranzen ausgeschlossen.
  3. Die Notwendigkeit einer besonderen Behandlung muss insbesondere im Fall empfindlicher Textilien oder bei Flecken, die eine besondere Behandlung erforderlich machen, angegeben werden. Das Pflegesymbol und/oder Pflegehinweise auf dem Pflegeetikett sind für die Reinigung der Textilien ausschlaggebend.
  4. Wir sind berechtigt, anlässlich der Übernahme der zu reinigenden Artikel Vorbehalte zu äußern.
  5. Eine Erfolgsgarantie des Unternehmens wird ausgeschlossen.

BEITRITT & BUSINESS-KARTE

  1. Das Baechler Business-Programms mit dem Kundenunternehmen beinhaltet die Business-Karte. Sie bietet Anspruch auf die nachstehenden Vergünstigungen:
    • Eine Kleiderschutzhülle
    • Sammlung und kostenlose Lieferung am Arbeitsplatz
    • punktuelle Vorzugsangebote
  2. Baechler behält sich das Recht vor, die Karte und ihre Benutzungsmodalitäten jederzeit zu ändern. In Anlehnung an das Datenschutzgesetz (DSG) vom 19. Juni 1992 wird der Karteninhaber darüber informiert, dass seine Antworten auf dem Beitrittsfragebogen für die Bearbeitung und die Aushändigung der Karte erforderlich sind. Die automatische Datenverarbeitung, die in der Folge auf der Grundlage der erfassten Informationen erfolgt, wird ggf. im Interesse der Organisation für Werbemaßnahmen an Vertragspartner von 5àsec weitergeleitet. Der Karteninhaber wird darüber informiert, dass ihm im Hinblick auf die ihn betreffenden Informationen ein Zugangs- und Berichtigungsrecht eingeräumt wird. Dieses Recht kann er auf dem Postweg unter der nachstehenden Adresse wahrnehmen: Baechler (Baechler Teinturiers SA) – 5, route de Jussy – 1225 Chêne-Bourg.
  3. Verlängerung der Karte: Die Karte ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr wirksam. Nach der Beendigung des Gültigkeitszeitraums wird der Beitritt stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert, sofern der Karteninhaber die Leistungen weiterhin in Anspruch nimmt.
  4. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung: Der Karteninhaber ist verpflichtet, über den Verlust oder Diebstahl seiner Karte zu informieren. Adressänderung: Im Interesse der weiteren Nutzung der mit der Karte verbundenen Vergünstigungen ist der Karteninhaber verpflichtet, die etwaige Änderung seiner Anschrift und/oder seines Namens bekanntzugeben.
  5. Falls der Service nicht innerhalb der ersten 3 Monate nach der Anmeldung benutzt wird, werden CHF 10.- für administrative Kosten verrechnet.

RÜCKGABE

  1. Wir bemühen uns um die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Etwaige Verzüge beinhalten jedoch keinen Schadensersatzanspruch.
  2. Die Artikel müssen binnen einer Frist von zwei Monaten nach ihrer Hinterlegung abgeholt werden. Nach Beendigung dieser Frist ist unser Unternehmen berechtigt, über diese Artikel zu verfügen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung an den/die betreffende/n Kunden/Kundin verpflichtet zu sein.
  3. Kann der Reinigungsauftrag nicht ausgeführt werden, werden die Artikel in ihrem jeweiligen Zustand zurückgegeben. Die Anzahl und die Art der auf der Checkliste vermerkten Artikel sind für die Rückgabe der uns anvertrauten Artikel ausschlaggebend.

BEANSTANDUNG

  1. Etwaige Beanstandungen sind unserem Kundendienst sofort aber spätestens binnen drei Werktagen nach Rücknahme der Waren und bei Aufbewahrung des Kassentickets unter der Telefonnummer 022 869 24 41 geltend zu machen.
  2. Die Beanstandungen werden sorgfältig geprüft und ziehen eine begründete Stellungnahme oder eine Erklärung nach sich.
  3. Im Falle der Beschädigung eines Artikels oder im Falle des Verlustes, für den wir haftbar zu machen sind, wird der Kunde in Anlehnung an die aktuelle Wertminderungstabelle für die Artikel entschädigt; die Entschädigung berücksichtigt einzig die zur Reinigung gegebenen Artikel. Etwaige Sachentschädigungen werden ausgeschlossen.
  4. Das schweizerische Recht gilt unter Ausschluss aller sonstigen Rechtssysteme. Wird keine Einigung erzielt, empfehlen wir den Parteien, die paritätischen Organe zur Klärung von Streitfällen des Verbands Textilpflege Schweiz (VTS) des betreffenden Streitfalls zur Durchführung eines Gutachtens oder zur Schlichtung anzugehen.